1) Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der SERGO GmbH (nachfolgend „SERGO“, „wir“) gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“, „Sie“) mit SERGO über die von SERGO angebotenen Leistungen abschließt.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln. Das Angebot von SERGO richtet sich nicht an Verbraucher.
1.3 Die Geltung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn SERGO in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.4 Für einzelne Produkte gelten ergänzend produktspezifische Nutzungsbedingungen. Diese werden Ihnen im Bestellprozess angezeigt und können dort jederzeit aufgerufen werden; mit der Bestellung stimmen Sie ihnen zu.
1.5 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Die produktspezifischen Nutzungsbedingungen gehen diesen AGB vor; diese AGB gehen den gesetzlichen Regelungen vor, soweit diese abdingbar sind. Zwingendes Recht sowie individuell getroffene Vereinbarungen bleiben unberührt.
2) Leistungen von SERGO
2.1 Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Bestellprozess oder aus einem individuell vereinbarten Angebot (nachfolgend zusammen „Leistungsbeschreibung“). Zu den Leistungen von SERGO gehören insbesondere Geräteverwaltung, Hosting und Domains, Softwarelizenzen und Cloud-Dienste, Netzwerk- und IT-Infrastrukturleistungen sowie Dienstleistungen.
2.2 Die Verwaltung Ihrer Leistungen erfolgt über die SERGO App (https://app.sergo.de).
2.3 Leistungsübergabepunkt ist der Übergabepunkt der von SERGO genutzten Rechenzentren an das Internet. Für die eigene Anbindung an das Internet sowie die hierfür erforderliche Hard- und Software sind Sie selbst verantwortlich, soweit diese nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist.
2.4 SERGO darf sich zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählter Unterauftragnehmer bedienen und die eingesetzte Infrastruktur, Technologien und Dienstleister wechseln, soweit Ihnen hierdurch keine Nachteile entstehen oder der Wechsel technisch erforderlich ist.
2.5 Soweit Leistungen von Drittanbietern erbracht oder Lizenzen von Drittanbietern bereitgestellt werden (zum Beispiel Microsoft 365), gelten ergänzend die im Bestellprozess ausgewiesenen Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
3) Leistungsänderungen
3.1 SERGO behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
3.2 SERGO behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
- soweit SERGO hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit SERGO damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.
3.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
4) Vertragsschluss
4.1 Der Vertrag kommt mit dem Absenden Ihrer Bestellung im Bestellprozess der SERGO App zustande. Bei individuell vereinbarten Angeboten kommt der Vertrag mit der Annahme des Angebots zustande.
4.2 Der Vertragstext wird von SERGO gespeichert. Den Inhalt Ihrer Verträge können Sie jederzeit in der SERGO App einsehen. Vor dem Absenden der Bestellung können Sie Ihre Eingaben laufend korrigieren; alle Bestelldaten werden vor der verbindlichen Abgabe noch einmal angezeigt.
4.3 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
4.4 Die Bestellabwicklung und Kommunikation finden in der Regel über die SERGO App und per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse statt. Sie stellen sicher, dass diese E-Mail-Adresse zutreffend und empfangsbereit ist, insbesondere beim Einsatz von SPAM-Filtern, und rufen sie regelmäßig ab. Rechtserhebliche Mitteilungen von SERGO gelten mit Zugang an diese Adresse als zugestellt.
5) Kostenfreie Funktionen und Fair Use
5.1 Die SERGO App und die damit verbundenen Dienste enthalten zahlreiche Funktionen, die SERGO ohne gesonderte Vergütung bereitstellt (nachfolgend „kostenfreie Funktionen“). Die Nutzung aller Funktionen ist nur in dem dafür vorgesehenen Rahmen und in einem angemessenen, dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden entsprechenden Umfang zulässig.
5.2 SERGO behält sich vor, die Nutzung bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung jederzeit einzuschränken, insbesondere bei kostenfreien Funktionen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn das Ausnutzen von Funktionen die Verfügbarkeit, Stabilität oder Sicherheit der SERGO App, der zugrunde liegenden Systeme oder der Leistungen für andere Kunden beeinträchtigt.
5.3 Erhalten Sie bei der Verarbeitung großer Datenmengen Fehlermeldungen, stellen Sie die betreffende Massenverarbeitung unverzüglich ein und informieren SERGO.
5.4 Auf kostenfreie Funktionen besteht kein Anspruch. SERGO darf kostenfreie Funktionen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen ändern oder einstellen; die Ankündigung per E-Mail oder in der SERGO App genügt. Kostenpflichtige Leistungen bleiben hiervon unberührt.
5.5 Einschränkungen nach dieser Ziffer werden aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Kostenpflichtige Leistungen bleiben von Einschränkungen kostenfreier Funktionen möglichst unberührt.
6) Schnittstellen (APIs)
6.1 Soweit SERGO Programmierschnittstellen (nachfolgend „APIs“) bereitstellt, ist deren Nutzung nur in dem dafür vorgesehenen und dokumentierten Rahmen zulässig. Die Nutzung undokumentierter Schnittstellen ist untersagt.
6.2 Zugangsdaten und API-Schlüssel sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Kompromittierung eines API-Schlüssels darf SERGO diesen jederzeit zurücksetzen oder widerrufen und informiert Sie hierüber.
6.3 SERGO darf den Zugriff auf APIs technisch begrenzen, insbesondere durch Mengen- oder Frequenzbegrenzungen (Rate Limiting), und den Zugriff bei missbräuchlicher Nutzung oder Beeinträchtigung des Betriebs jederzeit einschränken oder sperren. Ziffer 5.5 gilt entsprechend.
6.4 Soweit APIs ohne gesonderte Vergütung bereitgestellt werden, besteht kein Anspruch auf ihre Verfügbarkeit oder ihren unveränderten Fortbestand. Die Einführung einer Vergütung sowie die Änderung oder Einstellung von APIs kündigt SERGO mit angemessener Frist, mindestens jedoch sechs Wochen im Voraus, in Textform an.
7) Pflichten des Kunden
7.1 Sie nutzen die Leistungen von SERGO nur im Rahmen des geltenden Rechts. Sie legen keine Inhalte ab und verbreiten keine Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
7.2 Sie übermitteln nur Daten, die frei von Computerviren und sonstigem schädlichen Code sind. Von Ihnen eingebrachte Inhalte, Programme oder Konfigurationen sowie von Ihnen eingesetzte Techniken dürfen den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Systeme von SERGO sowie die Sicherheit und Integrität der Daten anderer Kunden nicht gefährden. Bei einer Gefährdung oder Beeinträchtigung darf SERGO die betroffenen Inhalte oder Programme deaktivieren oder die Anbindung an das Internet unterbrechen; SERGO informiert Sie hierüber unverzüglich.
7.3 Sie erbringen die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig. Insbesondere stellen Sie SERGO bei Störungsmeldungen unverzüglich alle für die Analyse und Behebung relevanten Informationen zur Verfügung und halten Ihre Stammdaten und Kontaktdaten aktuell.
7.4 Soweit Sie Inhalte bei SERGO speichern, räumen Sie SERGO die zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte ein, insbesondere die Inhalte zugänglich zu machen, zu übermitteln und zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Ob Ihre Nutzung personenbezogener Daten den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, prüfen Sie in eigener Verantwortung.
7.5 Für die Erstellung von Sicherungskopien Ihrer Daten (Backups) sind Sie selbst verantwortlich. Dies gilt nicht, soweit Sie Backups als Leistung von SERGO gebucht haben und diese in der SERGO App als erstellt ausgewiesen sind. Unabhängig davon prüfen Sie Ihre Backups regelmäßig und eigenständig auf Vollständigkeit und informieren SERGO unverzüglich über erkennbare Unstimmigkeiten.
7.6 Sie schützen Ihre Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter und geben sie nur an Personen weiter, die von Ihnen zum Zugriff berechtigt wurden. Sie sind für Handlungen verantwortlich, die über Ihre Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, Sie haben den Missbrauch nicht zu vertreten.
7.7 Sie stellen SERGO von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber SERGO wegen der Verletzung ihrer Rechte durch Ihre Inhalte oder Ihre Nutzung der Leistungen geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn Sie die Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte stellen Sie SERGO unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
8) Moderation und Beschränkung von Inhalten
8.1 SERGO ist grundsätzlich nicht verpflichtet, von Kunden eingestellte Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter oder diesen AGB zu überprüfen. SERGO behält sich gleichwohl vor, im Einzelfall Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Verstößen Maßnahmen nach dieser Ziffer zu ergreifen.
8.2 Macht ein Dritter gegenüber SERGO schlüssig eine Rechtsverletzung durch Inhalte des Kunden geltend, darf SERGO die betroffenen Inhalte vorläufig sperren. SERGO fordert Sie in diesem Fall auf, innerhalb einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte darzulegen.
8.3 Kunden und betroffene Dritte können SERGO mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über die Kontaktinformationen im Impressum (zum Beispiel per E-Mail) melden. SERGO darf den Inhalt einer Meldung an den Kunden weiterleiten, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat. Die Identität der meldenden Person wird nur offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.
8.4 Bei Meldungen und bei Überprüfungen auf Eigeninitiative erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Im Einzelfall können automatisierte technische Prüfverfahren ergänzend hinzugezogen werden. Reichen Kunden häufig offensichtlich unbegründete Meldungen ein, darf SERGO die Bearbeitung ihrer Meldungen nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen.
8.5 Wird die Rechtswidrigkeit eines Inhalts festgestellt, darf SERGO auch ohne vorherige Ankündigung nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:
- Verwarnung des Kunden,
- vorübergehende Sperrung oder dauerhafte Löschung des betroffenen Inhalts,
- vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der vertraglich übernommenen Pflichten,
- Kündigung der Vertragsbeziehung (ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund).
8.6 Bei der Wahl der Maßnahmen berücksichtigt SERGO die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und wägt die Interessen des betroffenen Kunden mit den eigenen Interessen an der ungestörten Fortführung des Geschäftsbetriebs ab. Berücksichtigt werden insbesondere der Aussage- und Bedeutungsgehalt des Inhalts und sein Gefährdungspotenzial, die Häufigkeit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte, deren Verhältnis zur übrigen Leistungsinanspruchnahme sowie, soweit erkennbar, die verfolgten Absichten und der Grad des Verschuldens.
9) Vergütung, Abrechnung und Preisanpassung
9.1 Alle Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise ergeben sich aus dem Bestellprozess oder aus einem individuell vereinbarten Angebot. Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes darf SERGO die Preise ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens entsprechend anpassen.
9.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend: SERGO stellt die Rechnung bis zum 5. des Folgemonats für den vorangegangenen Monat als Leistungszeitraum. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
9.3 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
9.4 Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilen Sie SERGO ein SEPA-Lastschriftmandat und sorgen für ausreichende Deckung des Kontos. Betrag und Belastungstermin werden Ihnen mit der Rechnung mitgeteilt (Pre-Notification); die Frist zwischen Pre-Notification und Einzug wird auf einen Tag verkürzt. Wird eine Lastschrift mangels Deckung, wegen einer falschen Bankverbindung oder aufgrund eines unberechtigten Widerspruchs nicht eingelöst, tragen Sie die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere die Rücklastschriftgebühren der beteiligten Kreditinstitute, wenn Sie dies zu vertreten haben.
9.5 Gegen Forderungen von SERGO können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
9.6 Geraten Sie mit Zahlungen in Verzug, darf SERGO die Leistungen nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist ganz oder teilweise sperren. Ihre Zahlungspflicht bleibt von der Sperrung unberührt. Kommen Sie für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, darf SERGO das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
9.7 SERGO darf die Preise für wiederkehrende Leistungen anpassen. Preiserhöhungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Fall einer Preiserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene Leistung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.
9.8 Ändern Drittanbieter, Hersteller, Distributoren oder Vergabestellen ihre Preise oder Abrechnungsmodelle für Leistungen, die SERGO an Sie weitergibt (zum Beispiel Lizenzen oder Domains), darf SERGO die entsprechenden Preise mit Wirksamwerden der Änderung anpassen. Ziffer 9.7 Satz 2 und 3 gelten entsprechend, soweit die Ankündigungsfrist aufgrund der Vorgaben des Dritten nicht eingehalten werden kann, mit angemessen verkürzter Frist.
10) Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Soweit im Bestellprozess oder im Angebot nichts anderes angegeben ist, haben Verträge eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat. Verträge enden nicht automatisch, sondern müssen aktiv gekündigt werden.
10.2 Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit, soweit nichts anderes vereinbart ist.
10.3 Eine Kündigung können Sie direkt in der SERGO App durchführen oder in Textform per E-Mail an support@sergo.de erklären.
10.4 Ihre Verträge können Sie jederzeit in der SERGO App (https://app.sergo.de) einsehen. Jeder Vertrag verfügt dort über genaue Informationen zu Vertragslaufzeit, Vertragsende und Kündigungsfrist.
10.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Für SERGO liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor
- bei Zahlungsverzug im Sinne von Ziffer 9.6,
- bei schweren oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstößen gegen diese AGB oder die produktspezifischen Nutzungsbedingungen,
- wenn über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
10.6 Der Umgang mit Ihren Daten und mit überlassenen Geräten nach Vertragsende richtet sich nach den produktspezifischen Nutzungsbedingungen.
11) Haftung
11.1 SERGO haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.2 SERGO haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 Verletzt SERGO fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 11.2 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag SERGO nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.4 In den Fällen der Ziffer 11.3 ist die Haftung zudem je Kalenderjahr für alle Schadensfälle insgesamt der Höhe nach auf 70 % der Vergütung begrenzt, die Sie in dem betreffenden Kalenderjahr an SERGO gezahlt haben. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit nach Ziffer 11.2 unbeschränkt gehaftet wird.
11.5 Bei einem Verlust von Daten haftet SERGO im Rahmen der Ziffern 11.2 bis 11.4 nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung nach der Leistungsbeschreibung von SERGO geschuldet ist.
11.6 Im Übrigen ist eine Haftung von SERGO ausgeschlossen.
11.7 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von SERGO für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
12) Höhere Gewalt
12.1 SERGO ist von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit die Leistungserbringung durch Ereignisse höherer Gewalt verhindert wird, die außerhalb des Einflussbereichs von SERGO liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen sowie großflächige Störungen von Kommunikationsnetzen oder der Stromversorgung.
12.2 Die Parteien informieren sich unverzüglich über den Eintritt und den Wegfall eines solchen Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als einen Monat an, sind beide Parteien berechtigt, die betroffenen Verträge außerordentlich zu kündigen.
13) Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich gemachten Informationen technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Partei vertraulich, nutzen sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und machen sie Dritten nicht zugänglich. Die Weitergabe an Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, die die Informationen für die Vertragsdurchführung benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, ist zulässig.
13.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Ziffer allgemein bekannt werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden, ihr von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
13.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
14) Datenschutz
14.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von SERGO.
14.2 Soweit SERGO bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
15) Änderung der AGB
15.1 SERGO behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. SERGO benachrichtigt Sie über Änderungen rechtzeitig in Textform. Widersprechen Sie der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. SERGO weist Sie in der Benachrichtigung auf Ihr Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hin.
15.2 SERGO behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
- soweit SERGO hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit SERGO damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit SERGO zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
15.3 Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
16) Schlussbestimmungen
16.1 SERGO darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten übertragen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung außerordentlich zu kündigen.
16.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Vorrangige Individualabreden im Sinne von § 305b BGB bleiben unberührt.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
16.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.5 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SERGO. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von SERGO ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. SERGO ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.